Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und der meisten privaten Krankenversicherungen.
Gesetzlich Versicherte
Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde können bis zu 5 sog. probatorische Sitzungen vereinbart werden, die wie andere medizinische Leistungen einmal im Quartal über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Sollte danach eine Psychotherapie indiziert und gewünscht sein, wird diese in einem speziellen Verfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Psychotherapie ist somit eine Antragsleistung.
Privat Versicherte/Beihilfe
In der Regel erstatten private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen. Ob und in welchem Umfang psychothera-peutische Leistungen für Ihr Kind übernommen werden, hängt jedoch von Ihrem individuellen Vertrag ab. Bitte klären Sie Fragen dazu mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Selbstzahler
Natürlich steht es Jedem frei, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Das mag dann sinnvoll sein, wenn Ihr Kind zu einem späteren Zeitpunkt privat versichert werden soll, damit dann keine Psychotherapie in den Unterlagen Ihrer bisherigen Krankenkasse vermerkt ist. Leider wird eine Psychotherapie häufig als Risikofaktor gewertet und könnte somit den Beitrag bei einer PKV erhöhen.
Als Ärztin richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bevor ich mich jetzt tierisch aufrege, ist es mir lieber egal.
Die große Verantwortung im Leben liegt darin, dass du dein Leben verändern kannst, indem du neue Brücken baust.
(Albert Schweitzer)