Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Gesetzlich Versicherte
Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde können bis zu 5 sog. probatorische Sitzungen vereinbart werden, die wie andere medizinische Leistungen einmal im Quartal über Ihre Krankenkassenkarte abgerechnet werden. Sollte danach eine Psychotherapie indiziert und gewünscht sein, wird diese in einem speziellen Verfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Psychotherapie ist somit eine Antragsleistung.
Privat Versicherte
Bei privat Versicherten richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Probatorische Sitzungen werden in der Regel übernommen.
Als Ärztin richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Bevor ich mich jetzt tierisch aufrege, ist es mir lieber egal.
Die große Verantwortung im Leben liegt darin, dass du dein Leben verändern kannst, indem du neue Brücken baust.
(Albert Schweitzer)